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   LSG Thüringen, 22.01.2009 - L 1 RJ 743/03   

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https://dejure.org/2009,15978
LSG Thüringen, 22.01.2009 - L 1 RJ 743/03 (https://dejure.org/2009,15978)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 22.01.2009 - L 1 RJ 743/03 (https://dejure.org/2009,15978)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - L 1 RJ 743/03 (https://dejure.org/2009,15978)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses bei der Diebstahlsüberwachung im Einzelhandel i.R.d. Tätigkeit für ein Detektivbüro

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherungspflicht - Von Detektivbüro zur Auftragserfüllung eingesetzte Detektive

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - L 5 KR 130/04

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; Folgen

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.01.2009 - L 1 RJ 743/03
    Er musste kein Kapital vorhalten und einsetzen, und - das hat die informatorische Anhörung des Beigeladenen im Termin zur mündlichen Verhandlung eindeutig ergeben - er hatte keinen Einfluss auf die Vertragsgestaltungen zwischen den Kaufhäusern (Kunden) und dem Kläger, der ganz allein die Akquirierung der Aufträge und die Durchführung der Einsätze vornahm (vgl. zu vergleichbaren Fallgestaltungen auch Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts - LSG - vom 25. Januar 2006, Az.: L 5 KR 130/04; Urteil des LSG für das Saarland vom 13. Juli 2006, Az.: L 1 R 86/05).
  • LSG Saarland, 13.07.2006 - L 1 R 86/05
    Auszug aus LSG Thüringen, 22.01.2009 - L 1 RJ 743/03
    Er musste kein Kapital vorhalten und einsetzen, und - das hat die informatorische Anhörung des Beigeladenen im Termin zur mündlichen Verhandlung eindeutig ergeben - er hatte keinen Einfluss auf die Vertragsgestaltungen zwischen den Kaufhäusern (Kunden) und dem Kläger, der ganz allein die Akquirierung der Aufträge und die Durchführung der Einsätze vornahm (vgl. zu vergleichbaren Fallgestaltungen auch Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts - LSG - vom 25. Januar 2006, Az.: L 5 KR 130/04; Urteil des LSG für das Saarland vom 13. Juli 2006, Az.: L 1 R 86/05).
  • SG Magdeburg, 26.11.2013 - S 45 KR 90106/10
    In diesem Zusammenhang berücksichtigte die Kammer auch, dass die Beschäftigten nach dem zeitlichen Ablauf der einzelnen Aufträge faktisch auf Abruf für Herrn S. arbeiteten (vgl. hierzu Urteile des Thüringer Landessozialgerichts, Urteil vom 22. Januar 2009, L 1 RJ 743/03, Rn. 19 und des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. November 2008, L 1 KR 149/06, Rn. 45).

    Dabei fällt nach Ansicht der Kammer auch nicht unerheblich ins Gewicht, dass Herr S. zumindest vielfach der einzige Auftraggeber war und sich die Beschäftigten auch nicht um Aufträge Dritter bemühten (vgl. hierzu auch Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 22. Januar 2009, L 1 RJ 743/03, Rn. 19- Detektiv), weil sie oftmals fast lückenlos Prüfungen von Erzeugnissen für Herrn S. durchführten.

    Die Prüftische wurden durch den Hauptauftraggeber, die T., gestellt (vgl.· LSG Baden- U Württemberg, aaO, Rn. 65 und Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 22. Januar 2009, L 1 RJ 743/03, Rn. 20 und Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein Westfahlen vom 6. September 2007, L 16 (14) R 102/05, Rn. 44).

  • SG Darmstadt, 28.05.2018 - S 8 R 84/17
    Diese Auffassung der Kammer entspricht der veröffentlichten Rechtsprechung, wonach die von einem Detektivbüro eingesetzten Detektive in einem Kaufhaus als abhängig Beschäftigte zu betrachten sind (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25.04.2018, Az. L 2 R 558/17; Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 22.01.2009, Az. L 1 RJ 743/03; Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 25.01.2006, Az. L 5 130/04; Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 25.01.2006, Az. L 5 KR 130/04).
  • SG Duisburg, 15.08.2016 - S 10 R 431/16
    Aufgrund der organisatorischen Eingliederung der og Personen in den Betrieb des Ast, des sich daraus ergebenen Weisungsrechtes des Ast und des fehlenden unternehmerischen Risikos der o.g. Personen ergibt die Prüfung der Einzelfallum-stände, dass die für eine abhängige Beschäftigung sprechenden Umstände die dagegen sprechenden Gesichtspunkte deutlich überwiegen, soweit die o.g. Personen als Detektive in den Kauflandfilialen eingesetzt worden sind (ebenso für ähnliche Fallgestaltungen für Detektive: Schleswig-Holsteinisches LSG vom 25.01.2006, L 5 KR 130/04; Thüringer LSG vom 22.01.2009, L 1 RJ 743/03; Hessisches LSG vom 27.07.1988, L 8 KR 166/85; LSG NRW vom 16.09.2013, L 8 R 361/13 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2011 - L 1 R 543/10
    Dort wird auch einschlägige Rechtsprechung zu prüfen sein, die zur Feststellung von Versicherungspflicht gekommen ist (etwa: LSG Thüringen, Urteil vom 22.01.2009, L 1 RJ 743/03; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.01.2006, L 5 R 130/04 - Zitierung nach juris).
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